Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten

    Der Diensteintritt an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne BOS/FOS) kann auf Antrag der verbeamteten Lehrkraft durch die Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten fiktiv vorverlegt werden.

    Beschreibung

    Für die Beamtentätigkeit förderliche, frühere hauptberufliche Tätigkeiten können auf Antrag berücksichtigt werden (fiktive Vorverlegung des Diensteintritts). Darüber hinaus werden bestimmte Zeiten, die Bewerber und Bewerberinnen vor dem tatsächlichen Diensteintritt verbracht haben (z. B. Wehr- oder Zivildienst), durch die Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt.

    Der Tatbestand der „Hauptberuflichkeit“ ist dann als erfüllt anzusehen, wenn die fragliche Beschäftigung entgeltlich erbracht wird, nach den Lebensumständen des oder der Betroffenen den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt darstellt und die Beschäftigung mindestens in dem im Beamtenverhältnis zulässigen Umfang abgeleistet wurde.

    Beschäftigungszeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation sind (z. B. Vorbereitungsdienst, Referendariat, sonst. Ausbildungszeiten) sind nicht berücksichtigungsfähig und müssen nicht angegeben werden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dienstzeugnisse, Arbeitszeugnisse, etc.
    • Tätigkeitsbeschreibungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten kann bei der zuständigen Regierung (Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke, und beruflichen Schulen – ohne FOS/BOS) eingereicht werden.

    Alle geltend gemachten Zeiten sind durch entsprechende Nachweise taggenau sowie mit Tätigkeitsbeschreibung zu belegen.

    Fristen

    Zum Zeitpunkt der Einstellung oder baldmöglichst nach der Einstellung

    Bearbeitungsdauer

    baldmöglichst

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English