Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Überprüfung der Dienstfähigkeit

    Nach erfolglosen Maßnahmen zur Erhaltung der Dienstfähigkeit kann die Prüfung der Dienstfähigkeit einer verbeamteten Lehrkraft an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) beantragt werden.

    Beschreibung

    Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Zur Klärung, ob eine dieser Voraussetzungen vorliegt, ist die zuständige Regierung mit der Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens beauftragt.

    Wird in den Fällen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt, so wird die Dienstunfähigkeit dadurch festgestellt, dass der unmittelbare Dienstvorgesetzte oder die unmittelbare Dienstvorgesetzte auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand erklärt, er oder sie halte den Beamten oder die Beamtin nach pflichtgemäßem Ermessen für dauernd unfähig, die Dienstpflichten zu erfüllen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

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    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Ruhestandsversetzungen und bei begrenzter Dienstfähigkeit für Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English