Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie berufliche Schulen; Bewerbung um eine Funktionsstelle
Lehrkräfte können sich um eine in den Amtlichen Schulanzeigern bzw. im Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung (BayMBl) ausgeschriebene Funktionsstelle an einer Grund- und Mittelschulen, Förderschule oder beruflichen Schule (ohne FOSBOS) bewerben.
Beschreibung
Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen an staatlichen Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) im Amtlichen Schulanzeiger der jeweiligen Regierung bzw. im Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung (BayMBl). Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung (zweite bzw. erneute Ausschreibung) veröffentlichten Funktionsstellen stehen grundsätzlich Bewerberinnen/Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen.
Den Aufgaben der pädagogischen Führungskräfte entsprechen als Themenbereiche der Qualifikation:
- Führung (Rollenklärung, Führungsinstrumente - insbesondere Zielvereinbarungen, Erweiterung der Führungskompetenz)
- Personalentwicklung (Mitwirkung bei der Personalförderung und -auswahl, Dienstliche Beurteilung, Fortbildung als Führungsaufgabe, Stressprävention/Lehrergesundheit, Konfliktsituationen, Konferenzgestaltung, Team-Management)
- Organisation und Kooperation
- Unterrichtsqualität, interne und externe Evaluation, Schulprofil
Die Inhalte der Qualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern werden Teil eines Ausbildungscurriculums, das in drei Module gegliedert ist: Vorqualifikation (A), Ausbildung (B) und Berufsbegleitung (C).
Modul A ist vor der Funktionsübertragung zu belegen, Modul B unmittelbar nach der Funktionsübertragung und Modul C berufsbegleitend. Das Modul A der Vorqualifikation hat einen Zeitumfang von 10 Lehrgangstagen, die Ausbildung (Modul B) von 12 ½ Tagen, die berufsbegleitende Phase (Modul C) von 10 Tagen.
Die Module A, B und C sind Bestandteile der Führungskräftequalifizierung und in einem Portfolio von den Lehrkräften selbst zu führen. Dieses Portfolio wird in der Ausschreibung zur bzw. Bewerbung um eine Funktionsstelle eingefordert. Ggf. ist das Portfolio auch nach der Funktionsübertragung berufsbegleitend weiterzuführen.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 – Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation (Reg NB)
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84023 Landshut
Öffnungszeiten
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Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/340859436635Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 41 – Förderschulen (Reg NB)
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.2 – Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen (Reg NB)
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Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.1 – Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen (Reg NB)
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erforderliche Unterlagen
- Anlagen zur Bewerbung (siehe auch Formblätter unter "Formulare"):
- Portfolio
- Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung
- Lebenslauf/Beruflicher Werdegang
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildung im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Qualifikation von Führungskräften
- Portfolioübersicht zur Vorqualifikation als Schulleiterin/Schulleiter
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für KrankeBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- Qualifikation von Führungskräften an der SchuleBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Offene Funktionsstellen an beruflichen Schulen (ohne Fach- und Berufsoberschulen) werden im Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung (BayMBl) veröffentlicht. Die Bewerbungen sind über den Dienstweg an der zuständigen Regierung einzureichen und werden von dort dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vorgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 07.01.2025