Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Versetzung in den Ruhestand und des Hinausschiebens des Ruhestandeintritts

    Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können bereits vor dem gesetzlichen Ruhestand eine Versetzung in den Ruhestand und auch das Hinausschieben des Ruhestandeintritts beantragen.

    Beschreibung

    Gesetzlicher Ruhestand

    Seit der Anhebung der Altersgrenzen treten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab dem Geburtsjahr 1964 grundsätzlich mit Ablauf des Schulhalbjahres bzw. Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden. Für die Geburtenjahrgänge 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

    Antragsruhestand

    Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres (ohne Schwerbehinderung), bzw. nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Schwerbehinderung), in den Ruhestand versetzt zu werden.

    Hinausschieben des Ruhestandes

    Wenn die Fortführung der Dienstgeschäfte im dienstlichen Interesse liegt, kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag über die gesetzlich festgesetzte Altersgrenze für eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, höchstens jedoch um insgesamt drei Jahre, hinausgeschoben werden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 43 – Schulpersonal (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestütstraße 10

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/475081652635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beamte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schule für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und den Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts bei der zuständigen Regierung einreichen.

    Fristen

    Der Antrag ist 6 Monate vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand bzw. vor Beginn des beantragten Ruhestandstermins zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English