Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten

    Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können die Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeit beantragen.

    Beschreibung

    Die Dienstzeit ist die für eine Beförderung erforderliche Wartezeit. Als Dienstzeit können auch Freistellungen zur Erziehung von Kindern berücksichtigt werden. Durch eine Rechtsänderung erhöht sich für alle ab 01.01.2011 geborenen Kinder der Umfang der anrechenbaren Erziehungszeiten je Kind von 24 auf 36 Monate.

    Auf Grund einer Übergangsregelung können auch für alle vor dem 01.01.2011 geborenen Kinder Erziehungszeiten bis zum Umfang von 36 Monaten je Kind als Dienstzeit berücksichtigt werden. Bei diesen Kindern erfolgt die Berücksichtigung allerdings nur auf Antrag und nur mit Wirkung für die Zukunft. Die zusätzliche Dienstzeit wird also nur für künftige Beförderungen angerechnet.

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 43 – Schulpersonal (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestütstraße 10

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/475081652635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten für Kinder ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English