Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anrechnung von Modulen oder Qualifikationen

    Sie können die Anrechnung von erfolgreich absolvierten Modulen oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen in der Pflege beantragen.

    Beschreibung

    Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

    Gemäß § 55 Abs. 1 AVPfleWoqG können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

    Soweit die Module oder die vergleichbaren Qualifikationen angerechnet werden, beschränken sich die Prüfungen nach § 60 Abs. 1 AVPfleWoqG im Wesentlichen auf die fehlenden Qualifikationen.

    Über die Anrechnung entscheidet die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als die zuständige Behörde schriftlich ausschließlich im Onlineformat. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen.

    Ansprechpartner

    Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstraße 24

    80538 München

    Postanschrift

    Prinzregentenstraße 24

    80538 München

    Kontakt

    E-Mail: info@vdpb-bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1758213502498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5419985-0

    Fax: +49 89 5419985-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es werden folgende Dokumente benötigt:

      • Lebenslauf
      • Arbeitszeugnisse (Nachweis der benötigten Berufserfahrung)
      • Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn) /Transcript of Records
      • Qualifikationsurkunden
      • Qualifikationszeugnisse (möglichst detaillierter Umfang der Inhalte der Weiterbildung - es werden nur Weiterbildungen berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
      • Projektnachweis (Projektbericht, ggf. Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
      • Praktikums- oder Hospitationsnachweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English