Einstiegsqualifizierung in der Pflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 4- bis 12-monatiges Praktikum in einem Betrieb mit dem Ziel einer sich anschließenden Ausbildung. Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.
Beschreibung
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum in einem Betrieb. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen vier und zwölf Monate. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen vom Betrieb eine Vergütung.
Der Abschluss des Vertrages ist der nach dem Berufsbildungsgesetz, im Fall der Vorbereitung auf einen nach dem Pflegeberufegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen. Das ist in Bayern die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet "Soziales und Jugend").
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken), die für den Wohnsitz der Teilnehmerin / des Teilnehmers an der Einstiegsqualifizierung zuständig ist, schriftlich anzuzeigen.
Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. Dabei ist das betriebliche Zeugnis durch den Arbeitgeber vorzulegen.
Die zuständige Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken) stellt auf Antrag des Arbeitgebers oder des Teilnehmers der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung aus.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 03.09.2024