Masseur/Masseurin und medizinische Bademeister/Bademeisterin; Beantragung der Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten/Praktikantinnen

    Kliniken oder Praxen, die Praktikanten für den Beruf des Masseurs/der Masseurin und des medizinischen Bademeisters/der medizinischen Bademeisterin aufnehmen möchten, benötigen eine Ermächtigung.

    Beschreibung

    Die Ausbildung zum Masseur/zur Masseurin und zummedizinischen Bademeister/zur medizinischen Bademeisterin besteht aus einem zweijährigen Lehrgang und einer praktischen Tätigkeit von 6 Monaten. Diese vorgeschriebene praktische Tätigkeit ist, nach bestandener staatlicher Prüfung, in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen wie z. B. Rehabilitationskliniken oder Praxen abzuleisten. Diese müssen zur Annahme solcher Praktikanten ermächtigt sein.

    Die praktische Tätigkeit soll in Ergänzung zum Lehrgang zum Erreichen des Ausbildungsziels durch Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg beitragen.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen

    Voraussetzungen

    Um eine solche Ermächtigung zu erhalten muss die Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Patienten in der zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Zahl und Art
    • eine ausreichende Anzahl Masseure und medizinische Bademeister und, soweit ein solcher nicht zur Verfügung steht, eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten
    • die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen
    • eine der medizinischen Entwicklung entsprechende apparative Ausstattung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung, je nach Ort der Einrichtung, gestellt werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English