Gesundheitsberichterstattung; Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse
Beschreibung
Die Gesundheitsbehörden bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Methoden der Risikoanalyse, des Risikomanagements und der Risikokommunikation. Dazu können nichtpersonenbezogene Daten erhoben, gesammelt, analysiert und zum Zweck der Risikoanalyse und Risikobewertung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergegeben werden. Die Behörden tauschen mit anderen Behörden und Stellen Informationen über Risiken aus und wirken an der Erarbeitung von Konzepten über Möglichkeiten ihrer Bewältigung mit. Als fachliche Grundlage für ihre Maßnahmen beobachten die Gesundheitsbehörden die gesundheitlichen Verhältnisse der Menschen, sammeln darüber Erkenntnisse und nichtpersonenbezogene Daten, bereiten sie auf und werten sie aus.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2509
91013 Erlangen
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E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19331798331Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 6808-0
Fax: +49 9131 6808-2102
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Stadt Erlangen
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Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06998201388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-0
Fax: +49 9131 86-2692
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Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 53 - Gesundheit (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/500190954674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)Art. 9 Fachliche Grundlagen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 25.10.2024