Gesundheitsberichterstattung; Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse
Beschreibung
Die Gesundheitsbehörden bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Methoden der Risikoanalyse, des Risikomanagements und der Risikokommunikation. Dazu können nichtpersonenbezogene Daten erhoben, gesammelt, analysiert und zum Zweck der Risikoanalyse und Risikobewertung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergegeben werden. Die Behörden tauschen mit anderen Behörden und Stellen Informationen über Risiken aus und wirken an der Erarbeitung von Konzepten über Möglichkeiten ihrer Bewältigung mit. Als fachliche Grundlage für ihre Maßnahmen beobachten die Gesundheitsbehörden die gesundheitlichen Verhältnisse der Menschen, sammeln darüber Erkenntnisse und nichtpersonenbezogene Daten, bereiten sie auf und werten sie aus.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2509
91013 Erlangen
Kontakt
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19331798331Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 6808-0
Fax: +49 9131 6808-2102
Internet
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 53.1 - Gesundheit (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6249072661322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
Stadt Bayreuth - Amt für Öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7469331302483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1305
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)Art. 9 Fachliche Grundlagen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 25.10.2024