Certificate of good standing Ausstellung

    Arzt/Ärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

    Wenn Sie im Ausland als Arzt/Ärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

    Beschreibung

    Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärtzlichen Heilberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

    Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Arztberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis der Belegart „O“
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landesärztekammer

      (auf Antrag erfolgt die direkte Übermittlung durch die Bayerischen Landesärztekammer an die Regierung)

    Voraussetzungen

    Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    • Certificate of good standing einsprachig (Sprache: deutsch):  60,00 EUR
    • Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen: deutsch und englisch): 80,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English