Certificate of good standing Ausstellung

    Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

    Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (z. B. Hebamme, Physiotherapeut, Logopädin) tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein „Certificate of good standing“. Für Approbationsberufe (z.B. Arzt, Zahnärztin) gibt es eigene Seiten, siehe "Verwandte Themen".

    Beschreibung

    Mit dem „Certificate of Good Standing“ (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung in dem Gesundheitsfachberuf im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Zudem wird bestätigt, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren Gesundheitsfachberuf ausüben möchten.

    Zu den Gesundheitsfachberufen gehören:

    • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
    • Hebamme
    • Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent
    • Diätassistentin oder Diätassistent
    • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
    • Logopädin oder Logopäde
    • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
    • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
    • Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
    • Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
    • Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent
    • Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie
    • Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin
    • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
    • Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
    • Orthoptistin oder Orthoptist
    • Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent
    • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
    • Podologin oder Podologe, und Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger
    • Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent

    Für die Ausstellung des „Certificate of Good Standing“ ist bei den Gesundheitsfachberufen die Regierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben. Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.

    Bitte beachten Sie, dass für die Approbationsberufe (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Tierarzt/Tierärztin, Psychotherapeut/Psychotherapeutin) andere Voraussetzungen und Zuständigkeiten gelten. Für die Beantragung eines „Certificate of Good Standing“ bei Ausübung eines Approbationsberufs wurden daher eigene Seiten eingerichtet. Die Links dazu finden Sie unten bei „Verwandte Themen“.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3105528377298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie vom Personalausweis
    • amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Voraussetzungen

    • Sie möchten im Ausland einen Gesundheitsfachberuf ausüben.
    • Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
    • Gegen Sie wurden keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet.
    • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung eines „Certificate of Good Standing“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die Ausstellung eines „Certificate of Good Standing“ betragen 40 bis 500 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English