Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Beschreibung
Mit dem "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Gesundheitsfachberufes im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren nichtakademischen Heilberuf ausüben möchten.
Für die Ausstellung des "Certificate of Good Standing" ist die Regierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.
Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/550524285674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie vom Personalausweises
- amtlich beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Voraussetzungen
Sie möchten im Ausland einen nichtakademischen Heilberuf (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger) ausüben.
Das "Certificate of Good Standing" wird auf Antrag von der zuständigen Regierung ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 21.08.2024