Certificate of good standing Ausstellung

    Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

    Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (z. B. Hebamme, Physiotherapeut, Logopädin) tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein „Certificate of good standing“. Für Approbationsberufe (z.B. Arzt, Zahnärztin) gibt es eigene Seiten, siehe "Verwandte Themen".

    Beschreibung

    Mit dem „Certificate of Good Standing“ (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung in dem Gesundheitsfachberuf im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Zudem wird bestätigt, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren Gesundheitsfachberuf ausüben möchten.

    Zu den Gesundheitsfachberufen gehören:

    • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
    • Hebamme
    • Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent
    • Diätassistentin oder Diätassistent
    • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
    • Logopädin oder Logopäde
    • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
    • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
    • Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
    • Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
    • Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent
    • Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie
    • Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin
    • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
    • Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
    • Orthoptistin oder Orthoptist
    • Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent
    • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
    • Podologin oder Podologe, und Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger
    • Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent

    Für die Ausstellung des „Certificate of Good Standing“ ist bei den Gesundheitsfachberufen die Regierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben. Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.

    Bitte beachten Sie, dass für die Approbationsberufe (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Tierarzt/Tierärztin, Psychotherapeut/Psychotherapeutin) andere Voraussetzungen und Zuständigkeiten gelten. Für die Beantragung eines „Certificate of Good Standing“ bei Ausübung eines Approbationsberufs wurden daher eigene Seiten eingerichtet. Die Links dazu finden Sie unten bei „Verwandte Themen“.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Telefonzeit
    Montag bis Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr

    Anfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.

    Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

    Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8995476647409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie vom Personalausweis
    • amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Voraussetzungen

    • Sie möchten im Ausland einen Gesundheitsfachberuf ausüben.
    • Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
    • Gegen Sie wurden keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet.
    • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung eines „Certificate of Good Standing“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die Ausstellung eines „Certificate of Good Standing“ betragen 40 bis 500 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English