Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Beschreibung
Mit dem "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Gesundheitsfachberufes im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren nichtakademischen Heilberuf ausüben möchten.
Für die Ausstellung des "Certificate of Good Standing" ist die Regierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.
Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.
Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Kopie vom Personalausweises
- amtlich beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Voraussetzungen
Sie möchten im Ausland einen nichtakademischen Heilberuf (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger) ausüben.
Das "Certificate of Good Standing" wird auf Antrag von der zuständigen Regierung ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.07.2023