Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.

    Beschreibung

    Moore stellen wichtige Kohlenstoffdioxidspeicher dar. Zweck der Förderung ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.

    Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gleichzeitig werden die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und geschützt.

    Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.

    Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und private Eigentümer.

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 51 - Naturschutz (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 28

    86153 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5897312979283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

    Voraussetzungen

    Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR).

    Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Es können auch Anträge in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden für mehrjährige Projekte (max. vier Jahre) gestellt werden.

    Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).

    Fristen

    Antragsfristen bestehen bei Moorrenaturierungsmaßnahmen nicht.

    Bearbeitungsdauer

    Maßnahmen werden zügig bearbeitet, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln im jeweiligen Jahr.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 04.04.2024

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English