Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.

    Beschreibung

    Moore stellen wichtige Kohlenstoffdioxidspeicher dar. Zweck der Förderung ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.

    Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gleichzeitig werden die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und geschützt.

    Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.

    Außerdem stellt die EU dem Freistaat Bayern im Bereich „Grüne Infrastruktur – Verbesserung der Biodiversität“ Mittel aus dem EFRE-Programm 2021-2027 (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung, die für den Moorschutz abgerufen werden können.

    Die Förderung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der LNPR unter Beachtung der einschlägigen EU-EFRE-Vorgaben.

    Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und private Eigentümer.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

    Voraussetzungen

    Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR).

    Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Es können auch Anträge in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden für mehrjährige Projekte (max. vier Jahre) gestellt werden.

    Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).

    Fristen

    Antragsfristen bestehen bei Moorrenaturierungsmaßnahmen nicht.

    Bearbeitungsdauer

    Maßnahmen werden zügig bearbeitet, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln im jeweiligen Jahr.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English