Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Erhebung

    Bergbau; Erhebung der Feldes- und Förderabgabe

    Für die Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen werden in der Regel Feldes- und Förderabgaben erhoben.

    Beschreibung

    Für die Erhebung der Feldes- und Förderabgabe im gesamten Bundesland Bayern ist die Regierung von Oberbayern - Bergamt Südbayern - zuständig.

    Feldesabgabe

    Für eine Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken ist eine Feldesabgabe an das Land Bayern zu entrichten. Ein Feldesinhaber hat hierfür bis zum 31. Mai des Folgejahres eine entsprechende Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen. Unter Berücksichtigung der Dauer der Erlaubnis, dem Flächeninhalt des Erlaubnisfeldes und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Aufsuchungsarbeiten setzt die Bergbehörde dann eine jährlich gestaffelte Feldesabgabe in einem Bescheid fest.

    Förderabgabe

    Der Inhaber einer Bewilligung hat jährlich für die innerhalb des vergangenen Kalenderjahres aus dem Bewilligungsfeld gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe zu entrichten. Hierzu hat der Feldesinhaber bis zum 31. Juli des Folgejahres eine entsprechende Förderabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen, welches dann einen Förderabgabebescheid erlässt. Bei der Festsetzung der Abgaben werden Fördermenge, Feldesbehandlungskosten und Bodenschatz spezifische Marktwerte berücksichtigt.

     

    Zur Zeit beschränkt sich die Gewinnung bergfreier Bodenschätze im Freistaat fast ausschließlich auf den südbayerischen Raum. In den vergangenen Jahren entstand der Großteil der vom Freistaat eingenommenen Förderabgabe aus der Öl- und Gasgewinnung. Die im Vergleich hierzu erheblich niedrigeren Feldesabgaben fielen überwiegend durch die Vielzahl an Erlaubnisfeldern für die gewerbliche Aufsuchung von Erdwärme an.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/154301803680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr

    Voraussetzungen

    Die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie die Förderabgabevoranmeldungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruckmuster beim Bergamt Südbayern abzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abgabepflichtige haben nach Aufnahme der Gewinnung jeweils bis zum 25. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (Voranmeldungszeitraum) eine Förderabgabevoranmeldung abzugeben und bis zum gleichen Tag die Abschlagszahlung auf die Förderabgabe zu entrichten, wenn die Förderabgabe für den Erhebungszeitraum voraussichtlich mehr als 25.000 Euro betragen wird. und sie dies dem Bergamt Südbayern bis zum 25. Tag des ersten Voranmeldezeitraums anzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es können spezielle Abbauverträge für bergfreie und grundeigene Bodenschätzen zwischen Unternehmern und dem Freistaat Bayern bestehen, durch welche der Freistaat Einnahmen erzielt. Das Bergamt ist für die Vereinnahmung solcher Einnahmen allerdings nicht zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English