Bergbau; Erhebung der Feldes- und Förderabgabe
Beschreibung
Für die Erhebung der Feldes- und Förderabgabe im gesamten Bundesland Bayern ist die Regierung von Oberbayern - Bergamt Südbayern - zuständig.
Feldesabgabe
Für eine Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken ist eine Feldesabgabe an das Land Bayern zu entrichten. Ein Feldesinhaber hat hierfür bis zum 31. Mai des Folgejahres eine entsprechende Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen. Unter Berücksichtigung der Dauer der Erlaubnis, dem Flächeninhalt des Erlaubnisfeldes und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Aufsuchungsarbeiten setzt die Bergbehörde dann eine jährlich gestaffelte Feldesabgabe in einem Bescheid fest.
Förderabgabe
Der Inhaber einer Bewilligung hat jährlich für die innerhalb des vergangenen Kalenderjahres aus dem Bewilligungsfeld gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe zu entrichten. Hierzu hat der Feldesinhaber bis zum 31. Juli des Folgejahres eine entsprechende Förderabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen, welches dann einen Förderabgabebescheid erlässt. Bei der Festsetzung der Abgaben werden Fördermenge, Feldesbehandlungskosten und Bodenschatz spezifische Marktwerte berücksichtigt.
Zur Zeit beschränkt sich die Gewinnung bergfreier Bodenschätze im Freistaat fast ausschließlich auf den südbayerischen Raum. In den vergangenen Jahren entstand der Großteil der vom Freistaat eingenommenen Förderabgabe aus der Öl- und Gasgewinnung. Die im Vergleich hierzu erheblich niedrigeren Feldesabgaben fielen überwiegend durch die Vielzahl an Erlaubnisfeldern für die gewerbliche Aufsuchung von Erdwärme an.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/154301803680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 28.12.2023