Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden

    Nebenamtliche Lehrkräfte werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.

    Beschreibung

    Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.

    Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.

    Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist ein nebenamtlicher Unterricht ebenfalls möglich.

    Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5846979648283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ist eine Lehrkraft beauftragt, nebenamtlichen Unterricht zu erteilen, kann sie die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden abrechnen. Die Abrechnung wird von der Schulleitung bestätigt. Im Bereich Grund, Mittel- und Förderschulen erfolgt die Abrechnung durch die Regierungen, im Bereich der Realschulen, Beruflichen Oberschulen, Gymnasien und Kollegs beim Landesamt für Schule, die sonstigen Schularten bei den zuständigen Regierungen.

    Fristen

    Die Unterrichtsstunden sollen mit dem Vordruck unter "Formulare" monatlich abgerechnet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 02.04.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English