Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Beschreibung
Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.
Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist ein nebenamtlicher Unterricht ebenfalls möglich.
Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 43 – Schulpersonal (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/475081652635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und KultusBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. September 2002 (KWMBl. I S. 309, 382). Hinweis: Die Vorschrift wird aktualisiert, hinsichtlich des Verfahrensablaufs sind die im Text angegebenen Zuständigkeiten gültig.
Verfahrensablauf
Ist eine Lehrkraft beauftragt, nebenamtlichen Unterricht zu erteilen, kann sie die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden abrechnen. Die Abrechnung wird von der Schulleitung bestätigt. Im Bereich Grund, Mittel- und Förderschulen erfolgt die Abrechnung durch die Regierungen, im Bereich der Realschulen, Beruflichen Oberschulen, Gymnasien und Kollegs beim Landesamt für Schule, die sonstigen Schularten bei den zuständigen Regierungen.
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 04.12.2024