Unterrichtsausfall bei tariflich beschäftigten Lehrkräften; Mitteilung durch die Schule
Fällt aus Gründen, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, der Unterricht an Grund-, Mittel-, Förder- und Beruflichen Schulen (ohne FOS und BOS) aus, so ist das der zuständigen Regierung zu melden.
Beschreibung
Unterrichtsausfälle, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, können zu einer unbezahlten Freistellung der tariflich beschäftigten Lehrkraft führen. Mit dem Vordruck unter "Formulare" sind von den Schulen sämtliche ausgefallenen Unterrichtsstunden dieser Lehrkräfte mitzuteilen, deren Ausfall nicht von der Schule veranlasst wurde (z. B. "Hitzefrei") und die nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit beruhen.
Es kann sich hier um Unterrichtsausfall wegen Mutterschutz, Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder sonstigen Unterrichtsausfall handeln.
Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die in Zusammenhang mit der Unterrichtserteilung stehen, wird bezahlte Arbeitsfreistellung gewährt, bei der Teilnahme an sonstigen Fortbildungsveranstaltungen ohne Bezug zum Unterricht oder bei sonstigem Ausfall wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung durch einen entsprechenden Entgelteinbehalt geregelt.
Sonstiger Unterrichtsausfall entsteht, wenn z. B. die Schulleitung ausnahmsweise außerhalb der Schulferien kurzfristig Urlaub gewährt oder die Lehrkraft wegen anderweitiger beruflicher Verpflichtungen ausnahmsweise unbezahlte Arbeitsbefreiung benötigt.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt im Landkreis Rhön-Grabfeld (SchA Lkr NES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Martin-Luther-Straße 10
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Kontakt
E-Mail: schulamt@rhoen-grabfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60221334191Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 94-635
Fax: +49 9771 94-640
Internet
Regierung von Unterfranken - Grund- und Mittelschulen –Organisation, Personal (Reg UFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2904195053298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
erforderliche Unterlagen
- bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung: Einladungsschreiben, aus dem das Fortbildungsthema ersichtlich ist
- bei Mutterschutz:
- Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Niederkunftstermin
- Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt (Kopie)
- Dienstbeendigungsanzeige (wird nachgereicht)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schule meldet den Unterrichtsausfall an die Regierung. Grund- und Mittelschulen melden die Ausfälle über das Staatliche Schulamt. Die Regierung prüft ob eine Entgeltpflicht besteht, wenn nicht, wird die Rückforderung des Wertes der ausgefallenen Stunden veranlasst.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024