Unterrichtsausfall bei tariflich beschäftigten Lehrkräften; Mitteilung durch die Schule

    Fällt aus Gründen, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, der Unterricht an Grund-, Mittel-, Förder- und Beruflichen Schulen (ohne FOS und BOS) aus, so ist das der zuständigen Regierung zu melden.

    Beschreibung

    Unterrichtsausfälle, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, können zu einer unbezahlten Freistellung der tariflich beschäftigten Lehrkraft führen. Mit dem Vordruck unter "Formulare" sind von den Schulen sämtliche ausgefallenen Unterrichtsstunden dieser Lehrkräfte mitzuteilen, deren Ausfall nicht von der Schule veranlasst wurde (z. B. "Hitzefrei") und die nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit beruhen.

    Es kann sich hier um Unterrichtsausfall wegen Mutterschutz, Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder sonstigen Unterrichtsausfall handeln.

    Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die in Zusammenhang mit der Unterrichtserteilung stehen, wird bezahlte Arbeitsfreistellung gewährt, bei der Teilnahme an sonstigen Fortbildungsveranstaltungen ohne Bezug zum Unterricht oder bei sonstigem Ausfall wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung durch einen entsprechenden Entgelteinbehalt geregelt.

    Sonstiger Unterrichtsausfall entsteht, wenn z. B. die Schulleitung ausnahmsweise außerhalb der Schulferien kurzfristig Urlaub gewährt oder die Lehrkraft wegen anderweitiger beruflicher Verpflichtungen ausnahmsweise unbezahlte Arbeitsbefreiung benötigt.

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt im Landkreis Hof (SchA Lkr HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaumbergstr. 14

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Kontakt

    E-Mail: post@schulamt-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23999132187Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 57-325

    Fax: +49 9281 57-374

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation / Personal (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glasenappweg 2

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6081294891322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung: Einladungsschreiben, aus dem das Fortbildungsthema ersichtlich ist
    • bei Mutterschutz:

      • Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Niederkunftstermin
      • Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt (Kopie)
      • Dienstbeendigungsanzeige (wird nachgereicht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Schule meldet den Unterrichtsausfall an die Regierung. Grund- und Mittelschulen melden die Ausfälle über das Staatliche Schulamt. Die Regierung prüft ob eine Entgeltpflicht besteht, wenn nicht, wird die Rückforderung des Wertes der ausgefallenen Stunden veranlasst.

    Fristen

    sofort nach Stundenausfall

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 17.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English