Unterrichtsausfall bei tariflich beschäftigten Lehrkräften; Mitteilung durch die Schule
Fällt aus Gründen, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, der Unterricht an Grund-, Mittel-, Förder- und Beruflichen Schulen (ohne FOS und BOS) aus, so ist das der zuständigen Regierung zu melden.
Beschreibung
Unterrichtsausfälle, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, können zu einer unbezahlten Freistellung der tariflich beschäftigten Lehrkraft führen. Mit dem Vordruck unter "Formulare" sind von den Schulen sämtliche ausgefallenen Unterrichtsstunden dieser Lehrkräfte mitzuteilen, deren Ausfall nicht von der Schule veranlasst wurde (z. B. "Hitzefrei") und die nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit beruhen.
Es kann sich hier um Unterrichtsausfall wegen Mutterschutz, Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder sonstigen Unterrichtsausfall handeln.
Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die in Zusammenhang mit der Unterrichtserteilung stehen, wird bezahlte Arbeitsfreistellung gewährt, bei der Teilnahme an sonstigen Fortbildungsveranstaltungen ohne Bezug zum Unterricht oder bei sonstigem Ausfall wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung durch einen entsprechenden Entgelteinbehalt geregelt.
Sonstiger Unterrichtsausfall entsteht, wenn z. B. die Schulleitung ausnahmsweise außerhalb der Schulferien kurzfristig Urlaub gewährt oder die Lehrkraft wegen anderweitiger beruflicher Verpflichtungen ausnahmsweise unbezahlte Arbeitsbefreiung benötigt.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 – Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation (Reg NB)
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84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/340859436635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
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Staatliches Schulamt in der Stadt Landshut (SchA St LA)
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Fax: +49 871 96620-20
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erforderliche Unterlagen
- bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung: Einladungsschreiben, aus dem das Fortbildungsthema ersichtlich ist
- bei Mutterschutz:
- Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Niederkunftstermin
- Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt (Kopie)
- Dienstbeendigungsanzeige (wird nachgereicht)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schule meldet den Unterrichtsausfall an die Regierung. Grund- und Mittelschulen melden die Ausfälle über das Staatliche Schulamt. Die Regierung prüft ob eine Entgeltpflicht besteht, wenn nicht, wird die Rückforderung des Wertes der ausgefallenen Stunden veranlasst.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024