Unterrichtsausfall bei tariflich beschäftigten Lehrkräften; Mitteilung durch die Schule

    Fällt aus Gründen, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, der Unterricht an Grund-, Mittel-, Förder- und Beruflichen Schulen (ohne FOS und BOS) aus, so ist das der zuständigen Regierung zu melden.

    Beschreibung

    Unterrichtsausfälle, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, können zu einer unbezahlten Freistellung der tariflich beschäftigten Lehrkraft führen. Mit dem Vordruck unter "Formulare" sind von den Schulen sämtliche ausgefallenen Unterrichtsstunden dieser Lehrkräfte mitzuteilen, deren Ausfall nicht von der Schule veranlasst wurde (z. B. "Hitzefrei") und die nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit beruhen.

    Es kann sich hier um Unterrichtsausfall wegen Mutterschutz, Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder sonstigen Unterrichtsausfall handeln.

    Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die in Zusammenhang mit der Unterrichtserteilung stehen, wird bezahlte Arbeitsfreistellung gewährt, bei der Teilnahme an sonstigen Fortbildungsveranstaltungen ohne Bezug zum Unterricht oder bei sonstigem Ausfall wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung durch einen entsprechenden Entgelteinbehalt geregelt.

    Sonstiger Unterrichtsausfall entsteht, wenn z. B. die Schulleitung ausnahmsweise außerhalb der Schulferien kurzfristig Urlaub gewährt oder die Lehrkraft wegen anderweitiger beruflicher Verpflichtungen ausnahmsweise unbezahlte Arbeitsbefreiung benötigt.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/456301789680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatliches Schulamt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (SchA Lkr TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: staatliches.schulamt@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85776944179Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85776944179Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-411

    Fax: +49 8041 505-480

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung: Einladungsschreiben, aus dem das Fortbildungsthema ersichtlich ist
    • bei Mutterschutz:

      • Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Niederkunftstermin
      • Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt (Kopie)
      • Dienstbeendigungsanzeige (wird nachgereicht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Schule meldet den Unterrichtsausfall an die Regierung. Grund- und Mittelschulen melden die Ausfälle über das Staatliche Schulamt. Die Regierung prüft ob eine Entgeltpflicht besteht, wenn nicht, wird die Rückforderung des Wertes der ausgefallenen Stunden veranlasst.

    Fristen

    sofort nach Stundenausfall

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English