Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.
Beschreibung
Die Regierungen unterstützen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse für Referentenhonorare und Fahrtkosten. Für Beruflich Oberschulen (FOS und BOS) sind entsprechend die MB-Dienststellen zuständig.
Es werden vorrangig Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind, den Prozess der inneren Schulentwicklung vor Ort zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere die Begleitung und Betreuung von Schulen bei Zielfindungs- und Zielumsetzungsprozessen z.B. nach externer oder interner Evaluation oder im Rahmen der Umsetzung der des schuleigenen Medienkonzepts.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5763090763283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 41 - Förderschulen (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5796646317283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Voraussetzungen
Ein Antrag für Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme bei der Regierung (im Bereich der Grund- und Mittelschulen: jeweils über das Staatliche Schulamt) bzw. bei der zuständigen MB-Dienststelle einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Lehrerfortbildung in BayernBekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51011
- Finanzmittel für schulinterne LehrerfortbildungBekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 5. Dezember 2002 Nr. III/7-P4100-6/114545
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024