Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.
Beschreibung
Die Regierungen unterstützen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse für Referentenhonorare und Fahrtkosten. Für Beruflich Oberschulen (FOS und BOS) sind entsprechend die MB-Dienststellen zuständig.
Es werden vorrangig Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind, den Prozess der inneren Schulentwicklung vor Ort zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere die Begleitung und Betreuung von Schulen bei Zielfindungs- und Zielumsetzungsprozessen z.B. nach externer oder interner Evaluation oder im Rahmen der Umsetzung der des schuleigenen Medienkonzepts.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.1 – Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/290526105635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 41 – Förderschulen (Reg NB)
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Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/357637213635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.1 – Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen (Reg NB)
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84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/407970544635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Voraussetzungen
Ein Antrag für Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme bei der Regierung (im Bereich der Grund- und Mittelschulen: jeweils über das Staatliche Schulamt) bzw. bei der zuständigen MB-Dienststelle einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Lehrerfortbildung in BayernBekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51011
- Finanzmittel für schulinterne LehrerfortbildungBekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 5. Dezember 2002 Nr. III/7-P4100-6/114545
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 19.04.2024