Biodiversitätsstrategie; Umsetzung

    Für die Umsetzung der bayerischen Biodiversitätsstrategie  sind in erster Linie die Regierungen zuständig. Sie stehen Projektträgern, Kommunen und ehrenamtlichen Helfern beratend zur Seite, initiieren neue Projekte, konzipieren und begleiten diese fachlich.

    Beschreibung

    Der Begriff Biodiversität beschreibt die Vielfalt an Landschaften und Lebensräumen, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sowie die Wechselbeziehungen von Lebensgemeinschaften untereinander. Der Erhalt dieser Vielfalt in Bayern steht im Mittelpunkt der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

    Der Bayerische Ministerrat hat am 1. April 2008 eine Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie) unter dem Motto "Natur.Vielfalt.Bayern." beschlossen. Der Beschluss erfolgte in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Verbänden und Institutionen, Landnutzern und Grundeigentümern.

    Die Bayerische Biodiversitätsstrategie stellt ein Konzept dar, das erstmals für sämtliche Bereiche des Naturschutzes in Bayern konkrete Zielvorgaben formuliert, die von allen Ressorts der bayerischen Verwaltung mitgetragen werden.

    Die bayerische Biodiversitätsstrategie beinhaltet vier zentrale Ziele:

    • Sicherung der Arten- und Sortenvielfalt
    • Erhaltung der Vielfalt der Lebensräume
    • Verbesserung des Biotopverbunds
    • Erleben und Erforschen der biologischen Vielfalt

    Der Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern kann jedoch nur gelingen, wenn die bisher begonnenen Maßnahmen konsequent weiterverfolgt und intensiviert werden.

    Um diesen Prozess fortzuführen und dessen Ziele zu präzisieren, wurde im Juli 2014 das ressortübergreifende Programm "NaturVielfalt Bayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030" im Ministerrat beschlossen. Hierfür haben alle Ministerien Vorschläge unterbreitet, wie sie in ihren Zuständigkeiten den Schutz der Biodiversität verstärken wollen.

    Um die Artenvielfalt in Bayern langfristig zu sichern, werden in allen Regierungsbezirken spezielle Artenhilfsprogramme für Tiere und Pflanzen aber auch Projekte zum Schutz wertvoller Lebensräume umgesetzt. Um eine möglichst enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zu gewährleisten, sind an allen Regierungen Biodiversitätsbeauftragte eingesetzt, die Projektträgern, Kommunen und ehrenamtlichen Helfern beratend zur Seite stehen, neue Projekte initiieren, konzipieren und fachlich begleiten.

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.08.2024

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