Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung; Beantragung einer Förderung von Projekten
Beschreibung
Zweck
Zweck der Zuwendung ist es,die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.
Gegenstand
Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote BNE/UB schaffen. Diese Vorhaben müssen sich am Leitbild einer BNE ausrichten. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. eine Kommune, eine kirchliche Einrichtung oder eine gemeinnützig tätige juristische Person des Privatrechts wie eingetragener Verein und rechtsfähiger Verband.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6299405992322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den FöR-PrBNe
(siehe unter "Formulare")
- Zuwendungsfähige Ausgaben/Finanzierungsplan (Anlage 1 zum Antrag)
(siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare")
- Ausgabenkalkulation (Anlage 2 zum Antrag)
(siehe Anlage 2 des Antragsformulars unter "Formulare")
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens geplanten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 4 zum Antrag)
(siehe Anlage 4 des Antragsformulars unter "Formulare")
- Ggf. Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz
- Verwendungsnachweis
(siehe unter "Formulare")
- Übersicht über Einnahmen und Ausgaben (Anlage 1 zum VN)
(siehe Anlage 1 zum VN unter "Formulare")
- Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens durchgeführten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 2 zum VN)
- Sachbericht
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)Az. 66-U8040-2021/88-68 (BayMBl. Nr. 434)
Verfahrensablauf
Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des StMUV und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan) in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde) prüft die Fördervoraussetzungen und leitet ein Exemplar des Antrags an das StMUV weiter.
Die Anträge werden in einem vom StMUV eingesetzten Fachgremium (Beratergremium) beraten, an dessen Sitzungen auch Vertreter der Regierungen teilnehmen. Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte.
Der Zuwendungsbescheid wird durch die Bewilligungsbehörde erteilt, die auch das weitere Förderverfahren abwickelt.
Weitere Informationen
- Projektförderung / Bildung für nachhaltige EntwicklungInternetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Fördermöglichkeiten für BNE-Akteurinnen und -AkteureInternetangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023