Zuschuss für Baumaßnahmen für private Grund- und Mittelschulen Bewilligung

    Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen

    Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Zuschüsse für Baumaßnahmen erhalten.

    Beschreibung

    Zweck

    Durch die staatlichen Baukostenzuschüsse sollen private Träger unterstützt werden.

    Gegenstand

    Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden für notwendige und schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen Zuschüsse gewährt. 

    Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Bekenntnisschulen).

    Förderempfänger

    Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.

    Art und Höhe

    Schulträger erhalten für notwendige und schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 60 % (70 % bei staatlich anerkannten Grundschulen und Mittelschulen und 100% bei kirchlichen Bekenntnisschulen) der förderfähigen Kosten, sofern diese mehr als 25.000 Euro betragen. Dabei können die Kosten als förderfähig anerkannt werden, die bei kommunalen Schulbaumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich als förderfähiger Aufwand gelten. Der Zeitpunkt der Ersatzleistungen für Baukosten richtet sich nach den im Staatshaushalt ausgebrachten Mitteln. Für private Grundschulen und Haupt-/Mittelschulen, die am 7. Oktober 2014 errichtet oder als staatliche Ersatzschule anerkannt waren, werden Zuschusssätze in Höhe von 70 % bzw. 80% geleistet.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/399524292674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • siehe "Unterlagenverzeichnis zur Bauförderung nach Schulfinanzierungsgesetz" unter "Weiterführende Links"

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English