Sonderzuschuss für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung an privaten Grund- und Mittelschulen Bewilligung / Sonderzuschuss für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung an privaten Grund- und Mittelschulen Auszahlung
    99400184017000, 99400184079000

    Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung

    Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Schwerbehinderung erhalten.

    Beschreibung

    Zweck

    Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger unterstützt werden. Finanzhilfen für die Beförderung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern privater Grund- und Mittelschulen.

    Gegenstand

    Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen gewährt. 

    Dem Träger einer privaten Grund- oder Mittelschule im Freistaat Bayern kann auf Grundlage des Art. 32 Abs. 1 Satz 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) nach Maßgabe des Staatshaushalts ausnahmsweise ein Zuschuss für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers gewährt werden, wenn

    1. auf Grund einer durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Bl" nachgewiesenen Schwerbehinderung die Beförderung mit einem speziellen Kraftfahrzeug auf dem Schulweg zwingend erforderlich ist und
    2. die damit verbundenen Kosten für den Staat niedriger als bei einer notwendigen Schülerbeförderung zu einer anderen geeigneten Schule sind.

    Es gilt eine zweijährige Karenzzeit.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Schulträger privater Grund- und Mittelschulen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Die Laufzeit der Zuwendung bezieht sich auf die Zeit des Schulbesuchs. 

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Personenförderung.
    Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

    Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses des Freistaats Bayern an die Schulträger. 

    Finanzierungshöhe:

    Schulträger können bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung (Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl") und einem speziellen Beförderungsbedarf Zuschüsse für die Schülerbeförderung beantragen, sofern diese Kosten niedriger ausfallen als alternative Beförderungsoptionen.

    Online-Dienst

    Sonderzuschuss für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung beantragen

    ID: L100042_219359

    Beschreibung

    Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Schulorganisation, SchulrechtReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2988083938298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antragsformulare: Erhältlich bei der zuständigen Regierung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind unter anderem: 

    • Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers, wenn auf Grund einer durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Bl" nachgewiesenen Schwerbehinderung die Beförderung mit einem speziellen Kraftfahrzeug auf dem Schulweg zwischend erforderlich ist 
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG) 
    • Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG 
    • Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.
    • Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schüler erhalten keinen Zuschuss.

    Ausschlusskriterien:

    Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern erhalten keinen Zuschuss.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    gesetzlich

    Verfahrensablauf

    Der Sonderzuschuss für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen kann formlos bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der jeweilige Sitz der Schule. Der Antrag ist mit sämtlichen benötigten Unterlagen schriftlich bei der entsprechend dem Sitz der privaten Grund- oder Mittelschule örtlich zuständigen Regierung einzureichen. Nach Prüfung entscheidet die Regierung über die Bewilligung des Zuschusses.


    Fristen

    Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Laufzeit für die Dauer des Schulbesuchs

    Bearbeitungsdauer

    Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    * Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
    * Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
    * Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.

    * Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern erhalten keinen Zuschuss.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 27.03.2026

    Stichwörter

    Beförderung, Grund- und Mittelschulen, Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English