Amtliche Bekanntmachungen der Regierung; Veröffentlichung
Im Amtsblatt der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen der Regierung, des Bezirks, der regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände veröffentlicht. Im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen aus dem Schulbereich veröffentlicht.
Beschreibung
Im Amtsblatt der Regierung werden Rechtsvorschriften, Verfügungen oder Mitteilungen der Regierung oder bekanntmachungspflichtige Publikationen von kommunalen Gebietskörperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Satzungen, Verordnungen) veröffentlicht. Die Amtsblätter erscheinen nach Bedarf, in der Regel jedoch ein- bis zweimal monatlich.
Der Amtliche Schulanzeiger erscheint in der Regel monatlich. Es werden Personalangelegenheiten, Stellenausschreibungen, Gesetzesänderungen und viele andere amtliche Hinweise, die den Bereich der Grund-, Mittel-, beruflichen Schulen und Förderschulen im Regierungsbezirk betreffen, hier abgedruckt. Die Schulanzeiger sind als Ergänzungen zu den Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Bayern zu verstehen. Neben einem amtlichen Teil enthalten sie auch einen nichtamtlichen, ergänzenden Teil. Hier erhalten interessierte Leser u.a. Hinweise zu Veranstaltungen und Projekten.
Die Veröffentlichungen sind über die Internetseite der Regierung kostenfrei aufrufbar und/oder können als Abonnement bezogen werden.
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Organisation, IUK (Reg UFr)
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97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2736417283298Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Kosten
Die im Internet veröffentlichten PDF-Versionen stehen kostenlos zur Verfügung.
Sofern ein Bezug der gedruckten Fassung per Abonnement angeboten wird, fallen hierfür Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2024