Amtsblatt der Regierung; Abruf
Im Amtsblatt der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen der Regierung, des Bezirks, der regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände veröffentlicht.
Beschreibung
Im Amtsblatt der Regierung werden Rechtsvorschriften, Verfügungen oder Mitteilungen der Regierung oder bekanntmachungspflichtige Publikationen von kommunalen Gebietskörperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Satzungen, Verordnungen) veröffentlicht. Die Amtsblätter erscheinen nach Bedarf, in der Regel jedoch ein- bis zweimal monatlich.
Die Veröffentlichungen sind über die Internetseite der Regierung kostenfrei aufrufbar und/oder können als Abonnement bezogen werden.
Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet Z1 – Organisation, IuK (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/931526168633Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Kosten
Die im Internet veröffentlichten PDF-Versionen stehen kostenlos zur Verfügung.
Sofern ein Bezug der gedruckten Fassung per Abonnement angeboten wird, fallen hierfür Kosten an.
Weitere Informationen
Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.01.2025
Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Niederbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Niederbayern am 09.01.2025