Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

    Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.

    Beschreibung

    Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:

    • Personelle Anforderungen
      • Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
      • Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
    • Bauliche Anforderungen
      • Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
      • Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
      • Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
    • Sachliche Anforderungen
      • Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
      • Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 100 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

    Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English