Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung
Beschreibung
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/550524285674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
Voraussetzungen
Die Lehrrettungswache muss
- über ein ausreichend hohes Einsatzaufkommen,
- über qualifizierte Praxisanleiter als Verantwortliche für die praktische Ausbildung und
- über Fahrzeuge des Rettungsdienstes verfügen, die mit den entsprechend den Empfehlungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern notwendigen Geräten und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024