Förderung von Dolmetscherdiensten für Ausgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit der Frauenhäuser und sonstiger Einrichtungen Bewilligung

    Dolmetscherdienste; Beantragung einer Förderung für Ausgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit der Frauenhäuser und sonstiger Einrichtungen

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen. Darüber hinaus gewährt der Freistaat Zuwendungen zu den Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen.

    Beschreibung

    Zweck

    Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Sprach- und Hörbehinderung der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert werden. Zudem sollen die Beratungsfachkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden erweitern.

    Gegenstand

    Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen und Fortbildungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund beziehungsweise mit Sprach- und Hörbehinderungen entstehen.

    Die Sprachmittlung kann dabei auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe), Interventionsstellen und Second-Stage-Projekten, die Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege sind.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Zuwendungsfähig sind die angefallenen Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung und eine Vergütung für eventuelle Reisezeiten der dolmetschenden Person. Es sind zuwendungsfähige Höchstbeträge festgelegt. Ebenfalls zuwendungsfähig sind Ausgaben für Bereitstellungskosten für einen telefonischen Dolmetscherdienst (einschließlich der einmaligen Einrichtungskosten), Ausgaben für eine Webcam im notwendigen Umfang und Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden. 

    Art und Umfang

    Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstgrenze gewährt.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433079846674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Sprach- und Gebärdendolmetscherleistungen müssen in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung der gewaltbetroffenen Frauen im Sinne der Aufgaben nach der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern vom 24.02.2022 beziehungsweise in der jeweils gültigen Fassung erbracht werden; umfasst sind auch Beratung und Betreuung der gewaltbetroffenen Frauen in staatlich geförderten Second-Stage-Projekten.

    Die Fortbildungsmaßnahme muss zum Ziel haben, die Beratungsfachkraft für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden (zum Beispiel auch für eine Telefon- oder Videodolmetschung) zu schulen.

    Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil von zehn v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Förderausschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 27.10.2022; Az.: VI4/6865.01-1/131 - Staatliche Förderung von Ausgaben für Dolmetscherdienste zur Sprach- und Gebärdensprachmittlung bei den staatlich geförderten Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) ,Interventionsstellen und Second-Stage-Projekten

    Verfahrensablauf

    Die vollständigen Förderanträge müssen spätestens einen Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Antragsformulars bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Bei der Antragstellung ist von einem realistisch eingeschätzten Bedarf unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Dolmetscherdienste in den Vorjahren auszugehen.
     

    Als Projektbeginn (Beginn des Bewilligungszeitraums) kann der 01.01., der 01.04. oder der 01.07. des jeweiligen Haushaltsjahres beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres. Eine rückwirkende Förderung erfolgt nicht.

    Fristen

    Der Förderantrag ist schriftlich bis spätestens ein Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge unter 200 Euro Zuwendungshöhe können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

    Über den Einsatz ist eine tabellarische Zusammenstellung mit folgenden Angaben zu erstellen:

    • Anzahl der Klientinnen, bei denen eine Sprachmittlung bzw. Gebärdendolmetschung erfolgte,
    • Häufigkeit der angefragten Sprachen,
    • Qualifikation der dolmetschenden Personen,
    • Anzahl der angefallenen Einsatzstunden, getrennt nach reiner Dolmetscherleistung (Einsatzzeiten) und Reisezeiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English