Förderung für die Erfassung von elektromagnetischen Feldern Bewilligung

    Mobilfunk; Beantragung einer Förderung für die Erfassung von elektromagnetischen Feldern

    Der Freistaat Bayern gewährt Kommunen eine Förderung zur Erfassung hochfrequenter elektromagnetischer Felder.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll dazu beitragen, durch Beratungen und Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Ausbau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) zu begleiten und die Transparenz in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung) zu verbessern.

    Gegenstand

    Gefördert werden die Messung der durch Mobilfunk hervorgerufenen elektromagnetischen Felder vor der Errichtung einer Mobilfunkbasisstation sowie nach Inbetriebnahme, die Prognoseberechnungen und zusätzliche Messungen weiterer einwirkender Sendergruppen.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungen können nur Gemeinden (auch Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften) in Bayern erhalten, die Mitglieder des Bayerischen Gemeindetages sind oder sich zur Anwendung des Bayer. Mobilfunkpaktes verpflichten.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind je Netzbetreibervorhaben die tatsächlichen Ausgaben.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt gemäß Art. 23 BayHO als zweckgebundene Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Zuweisung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57 % (= Höhe der Beteiligung Dritter) und der Freistaat Bayern 33 % (= Höhe der Zuwendung). Je Kommune gilt eine Förderobergrenze von 10.000 € pro Jahr.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 7 - 9

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6198739330322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • genaue Beschreibung der zu fördernden Maßnahmen
    • Kostenangebot der Messstelle
    • Absichtserklärung des Mobilfunkbetreibers über Bau bzw. Änderung einer Mobilfunkbasisstation mit Zeithorizont

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Förderanträge von Gemeinden (auch Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften) sind mit dem Formblatt Muster 1a zu Art. 44 BayHO zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Oberfranken (Bewilligungsbehörde) einzureichen.

    Fristen

    Die Förderung ist bis zum 26.11.2024 befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Auf eine zeitnahe Bearbeitung wird geachtet.

    Kosten

    Der Antragsteller muss den Anteil der Kosten tragen, der 90% der bewilligungsfähigen Kosten übersteigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Durchführung der Maßnahme / Beauftragung darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English