Impfschutz auf Reisen; Beratung
Gesundheitsämter beraten über bei Auslandsreisen empfehlenswerte Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen inkl. Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.
Beschreibung
In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt. Niederschwellige Beratungen zu reisemedizinischen Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen inkl. etwaig notwendiger Impfungen können von Gesundheitsämtern angeboten werden. Nähere Informationen zum Angebotsumfang erteilt das jeweilige Gesundheitsamt.
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Gesundheitsamt (SG 22) (Standort 1)LRA SW
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97424 Schweinfurt
Postanschrift
Karl-Götz-Str. 5
97424 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4714731518339Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4714731518339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-745
Fax: +49 9721 55-337
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
Voraussetzungen
Die Beratung zu (Reise-)Impfungen durch die Gesundheitsämter ist nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Handlungsgrundlage(n)
- Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes
- Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes
Fristen
Rechtzeitige Information vor Reisebeginn, um eventuell notwendige Impfungen erhalten zu können.
Kosten
Das Beratungsangebot von Gesundheitsämtern kann kostenlos in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 31.03.2026
Stichwörter
Gelbfieber, Hepatitis, Malaria, Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Reisemedizin, Schutzimpfungen, Schutzimpfungen, Reisemedizin