Impfung Beratung

    Impfschutz auf Reisen; Beratung

    Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

    Beschreibung

    In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kitzingen (LRA KT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstr. 4

    97318 Kitzingen

    Postanschrift

    Kaiserstr. 4

    97318 Kitzingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kitzingen.de

    De-Mail: lra@kitzingen.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88775873410Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88775873410Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9321 928-0

    Fax: +49 9321 928-9999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

    Voraussetzungen

    Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes

    Fristen

    Abhängig von der jeweiligen Impfung.

    Kosten

    Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.08.2024

    Stichwörter

    Gelbfieber, Hepatitis, Malaria, Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Reisemedizin, Schutzimpfungen, Schutzimpfungen, Reisemedizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English