Impfschutz auf Reisen; Beratung
Beschreibung
In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Gesundheitsamt (SG 22) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4714731518339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-745
Fax: +49 9721 55-737
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
Voraussetzungen
Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.
Rechtsgrundlage(n)
- Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes
Fristen
Abhängig von der jeweiligen Impfung.
Kosten
Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.08.2024
Stichwörter
Gelbfieber, Hepatitis, Malaria, Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Reisemedizin, Schutzimpfungen, Schutzimpfungen, Reisemedizin