Impfung Beratung

    Impfschutz auf Reisen; Beratung

    Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

    Beschreibung

    In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Roth - Gesundheitswesen (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

    Postanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6030317925512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 81-1601

    Fax: +49 9171 81-971601

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

    Voraussetzungen

    Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes

    Fristen

    Abhängig von der jeweiligen Impfung.

    Kosten

    Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.08.2024

    Stichwörter

    Gelbfieber, Hepatitis, Malaria, Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Reisemedizin, Schutzimpfungen, Schutzimpfungen, Reisemedizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English