Impfschutz auf Reisen; Beratung
Beschreibung
In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Hof - Fachbereich 303 Gesundheitswesen (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/440514555884Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 721-0
Fax: +49 9281
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
Voraussetzungen
Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.
Rechtsgrundlage(n)
- Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes
Fristen
Abhängig von der jeweiligen Impfung.
Kosten
Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.08.2024
Stichwörter
Gelbfieber, Hepatitis, Malaria, Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Reisemedizin, Schutzimpfungen, Schutzimpfungen, Reisemedizin