Impfschutz auf Reisen; Beratung
Beschreibung
In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Cham - Gesundheitsamt (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
93404 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4178615016111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 78-450
Fax: +49 9971 78-466
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
Voraussetzungen
Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.
Rechtsgrundlage(n)
- Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes
Fristen
Abhängig von der jeweiligen Impfung.
Kosten
Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.08.2024
Stichwörter
Gelbfieber, Hepatitis, Malaria, Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Reisemedizin, Schutzimpfungen, Schutzimpfungen, Reisemedizin