Impfung Beratung

    Impfschutz auf Reisen; Beratung

    Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

    Beschreibung

    In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Straubing-Bogen - Abteilung 6 - Gesundheitswesen (LRA SR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leutnerstraße 15

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 463

    94304 Straubing

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/851304274626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 973-0

    Fax: +49 9421 973-230

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

    Voraussetzungen

    Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes

    Fristen

    Abhängig von der jeweiligen Impfung.

    Kosten

    Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.08.2024

    Stichwörter

    Gelbfieber, Hepatitis, Malaria, Reiseapotheke, Reiseimpfungen, Reisemedizin, Schutzimpfungen, Schutzimpfungen, Reisemedizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English