Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung / Bergbau Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Verlängerung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung Allgemeine Vorprüfung / Bergbau Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Verlängerung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Verlängerung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - erstmalig Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - erstmalig Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - Verlängerung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Ergänzung oder Änderung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht Feststellung Standortbezogene Vorprüfung / Bergbau Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - Änderung Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Abschlussbetriebsplan - erstmalig Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - erstmalig Zulassung / Bergbau Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan Zulassung
    99020012037000, 99020022007000, 99020012037002, 99020019007000, 99020026007000, 99020016007000, 99020021007000, 99020015007000, 99020025007000, 99020020007000, 99020017007000, 99020023007000, 99020012037001, 99020014007000, 99020024007000, 99020013007000, 99020018007000

    Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans

    Zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die dem Bundesberggesetz unterliegen, benötigt der Bergbauunternehmer einen vom zuständigen Bergamt zugelassenen Betriebsplan.

    Beschreibung

    Betriebe, die bergrechtliche Bodenschätzen aufsuchen, gewinnen oder aufbereiten wollen, dürfen nur auf Grund von Plänen (Betriebsplänen) errichtet, geführt und eingestellt werden. Die Betriebspläne müssen vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen werden (vgl. § 51 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG)). Die abschließende Liste der bergrechtlichen Bodenschätze, für deren Aufsuchung und Gewinnung ein Betriebsplan benötigt wird, findet sich in § 3 Bundesberggesetz (BBergG).

    Zur Errichtung und Führung eines Bergbaubetriebes benötigt der Unternehmer einen Hauptbetriebsplan, der in der Regel für einen zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen ist. Eine Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren gilt als Führung des Betriebes. Eine längere Unterbrechung ist nur dann zulässig, wenn sie von der zuständigen Behörde genehmigt wird.

    Neben dem Hauptbetriebsplan unterscheidet man noch den Rahmenbetriebsplan z. B. bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren, den Sonderbetriebsplan z. B. bei eigenständigen, abgeschlossenen Vorhaben und den Abschlussbetriebsplan bei Einstellung des Betriebes.

    Die zuständige Behörde kann die Zulassung von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, soweit diese erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 13 und Absatz 2 Bundesberggesetz genannten Voraussetzungen zu sichern.

    Online-Dienst

    Bergbau - Betriebsplanverfahren; Ergänzung: Regierung von Oberfranken

    ID: L100042_92065.-115983

    Beschreibung

    Bergbauunternehmen können die Zulassung eines Betriebsplans online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt NordbayernReg OFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20
    95444 Bayreuth

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    Postanschrift

    Postfach 110165
    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8119168071116Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-1397

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • geologische und hydrogeologische Gutachten
    • naturschutzfachliche Beiträge
    • technische Beschreibungen
    • Bürgschaftsurkunde

      (Formblatt siehe unter "Formulare")

    Voraussetzungen

    Der Hauptbetriebsplan hat zu beinhalten:

    • allgemeine Übersicht über den Betrieb und das geplante Vorhaben
    • vollumfängliche Darstellung der Standortsituation
    • Angaben zur Betriebsentwicklung
    • technische Konzeption für die Aufsuchung und Gewinnung
    • Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung derselben
    • Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
    • Verantwortliche Personen

    Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans ergeben, muss eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.04.2026

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberfranken am 02.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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