Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

    In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.

    Beschreibung

    Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) schreibt für bestimmte familiengerichtliche Verfahren zwingend vor, dass vor der Entscheidung des Gerichts das Jugendamt anzuhören ist. Das Jugendamt muss als kompetente Fachbehörde die für seine Stellungnahme erforderlichen Ermittlungen anstellen und dem Gericht die ermittelten Tatsachen mitteilen. Es nimmt vor dem Hintergrund seiner fachlichen Erfahrungen zu den vom Gericht beabsichtigten Maßnahmen Stellung und soll dem Gericht gegebenenfalls selbst einen bestimmten Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

    Das Jugendamt ist insbesondere in allen Verfahren zu hören, die die Person eines Kindes betreffen, z. B:

    • Entscheidungen über den Umgang mit dem Kind (§ 1632 Abs. 2 BGB, §§ 1684, 1685 BGB),
    • Entscheidungen über gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB),
    • Entscheidungen über die elterliche Sorge bei Getrenntleben der Eltern (§ 1671 BGB), nach Tod eines Elternteils (§ 1680 Abs. 2, § 1681 BGB) oder nach Entziehung der elterlichen Sorge (§ 1680 Abs. 3 BGB).

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Zentrale Dienste Stadtjugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadtjugendamt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/022081673635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2452

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024

    Stichwörter

    Adoptionen, Betreuungssachen, Familiengerichtshilfe, Familiengerichtshilfe, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren, Familiengricht, Familienrecht, Gerichtsverfahren, Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren vor dem Familien-/ Vormundschaftsgericht, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren, Vormundschaftsgericht

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