Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten

    Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der Bayerische Ministerpräsident Ehrungen aus.

    Beschreibung

    Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 18., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 50. und jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag.

    Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Die Gratulationsschreiben werden von der Staatskanzlei unter Mitwirkung des Landesamtes für Finanzen erstellt; ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

    Gratulationsschreiben werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt.

    Ansprechpartner

    Bayerische Staatskanzlei (StK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Ring 1

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 220011

    80535 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stk.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666585176Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2165-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Bayern haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ehrung zum Alters- und Ehejubiläum: kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bundespräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 100., 105. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag. Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Anträge auf diese Ehrungen können von den Gemeinden beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden, das die Gratulationsschreiben des Bundespräsidenten den Jubilaren unmittelbar zustellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English