Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung
Beschreibung
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen (= gewerblicher Luftverkehrsbetrieb) ist ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) erforderlich.
Der Betreiber hat dieses vor Aufnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Der Antragsteller hat der Behörde u. a. nachzuweisen, dass
- alle Anforderungen, die die Verordnung (EU) 2018/1139 sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) Nr. 965/2012 an Betreiber von gewerblichen Luftverkehrsbetrieb stellt, eingehalten werden,
- alle betriebenen Luftfahrzeuge über ein Lufttüchtigkeitszeugnis verfügen,
- die Struktur und Leitung des Betreibers geeignet und der Größe sowie dem Umfang des Flugbetriebs angemessen ist.
Die Behörde prüft vor der Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, ob der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und führt hierzu eine Aufsichtsprüfung am Firmensitz des Betreibers durch.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2979
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Betriebshandbuch
gemäß ORO.MLR.100 der VO (EU) Nr. 965/2012
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
1.100,00 bis 16.000,00 Euro
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern gewerblicher Luftverkehrsbetrieb mit anderen Flugzeugen als der Flugleistungsklasse B oder mit technisch komplizierten Hubschraubern bzw. nach Instrumentenflugbetrieb (IFR) durchgeführt wird, ist die für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) zuständige Behörde das Luftfahrt-Bundesamt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024