Fachkraft der Sozialmedizin; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

    In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Fachkräfte der Sozialmedizin tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

    Beschreibung

    Fachkräfte der Sozialmedizin nehmen insbesondere folgende Aufgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge wahr:

    1. Schulgesundheitspflege
    • Organisation der Untersuchungstermine und Dokumentation der Ergebnisse,
    • Durchführung des Schuleingangsscreenings und Erhebung standardisierter Befunde, insbesondere Messen und Wiegen, Seh-, Hör- und Sprachteste sowie Motorikscreening,
    • Mitwirkung bei der ärztlichen Untersuchung und Beratung,
    • Mitwirkung beim Erheben anamnestischer Angaben unter anderem bei Eltern, Kindern oder Lehrern,
    • Mitwirkung bei der Einleitung notwendiger Maßnahmen;
    2. Impfungen
    • Organisation der Impftermine und Dokumentation der Ergebnisse,
    • Assistenz für die Ärztinnen und Ärzte bei der Durchführung von Impfungen;
    3. Gesundheitsaufklärung; Gesundheitserziehung

    Mitwirkung bei jedem gegebenen Anlass im übertragenen Aufgabenbereich, insbesondere im Rahmen der Gesundheitshilfe auch für körperlich und geistig Behinderte, der Mütterberatung und der Tuberkulosefürsorge;

    4. Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht)

    Mitwirkung bei der Beurteilung der Pflegequalität in Altenheimen bzw. Betreuungsqualität in Heimen für Menschen mit Behinderung insbesondere durch Mitwirkung bei den Heimnachschauen und der Erstellung von Berichten und bei sonstigen Fragen

     5. Dokumentation und Statistik
    • Aktenführung,
    • Karteiführung und
    • alle vorgeschriebenen Statistiken im übertragenen Aufgabenbereich.

    Die Ausbildung umfasst eine neunmonatige praktische einschlägige Tätigkeit im Landratsamt und in Einrichtungen der Kranken-, Behinderten- oder Altenpflege. Die fachtheoretische Ausbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dauert ca. 4 Monate und besteht aus zwei Modulgruppen mit je zwei Modulen.

    Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Eingruppierung abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6, 7 oder 8 TV-L.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Z 2.1 - Personal (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: personal@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9702952729101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bewerbungsschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugniskopien

    Voraussetzungen

    Die Ausbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin erfolgt verwaltungsintern und setzt im staatlichen Bereich die vorherige Einstellung bei einem Landratsamt voraus. Für die Ausbildung kommen Bewerber oder Bewerberinnen in Betracht, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau verfügen.

    Verfahrensablauf

    Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 31.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English