Sozialpädagoge/Sozialpädagogin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Arbeitsplatz

    In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig .

    Beschreibung

    Sie sind sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit diesen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, tätig. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

    • Gesundheitsförderung,
    • allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention,
    • psychosoziale Beratung psychisch Kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger,
    • Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen,
    • fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen des Fachbereichs Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht),
    • Sexualaufklärung, Sexualpädagogik,
    • Schwangerenberatung.

    Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in Entgeltgruppe S 11b oder S 12 TV-L. Nach dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) möglich, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    85047 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: personalamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7756016962442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-0

    Fax: +49 841 305-1035

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberbayern - Z2.1 - Personal (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: personalstelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1930709079148Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bewerbungsschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugniskopien

    Voraussetzungen

    Einstellungsvoraussetzungen:
    • abgeschlossene Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit
    • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
    Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
    • gesundheitliche Eignung
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
    • Verfassungstreue
    • charakterliche Eignung
    • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English